Wie erst jetzt bekannt wurde, führt die ab 1. Januar geltende Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) auch zu Veränderungen in der Einzelhandelsverordnung. Um sicherzustellen, dass gesellschaftlich unerwünschte Elemente in ihrer unersättlichen Gier nach Luxusgütern nicht die Versorgung mit Gütern dieser Art für wohlverdiente Leistungsträger gefährden, hat das Bundesmysterium für Volksverblödung, Arbeit und Soziales nunmehr ein Gesetz erlassen, welches unerwünschten Elementen den Zutritt zu zahlreichen Verkaufsstätten verbietet.
Empfängern von Transferleistungen nach dem SGB ist es nach diesem Gesetz mit Wirkung zum 01.01.2011 strengstens verboten, Handelsstätten für Luxusgüter zu betreten, sich Luxusgüter zu beschaffen, zu besitzen oder in Umlauf zu bringen. Zuwiderhandlungen werden mit Leistungssanktion, Geldstrafe oder Haft bis zu 5 Jahren geahndet. Betroffen von der Neuregelung sind nahezu alle Geschäfte des Einzelhandels. Insbesondere würden jedoch Tabak- und Spirituosenhandel, Elektronikfachmärkte, Schmuck- und Pelzhändler, KFZ-Handel, Reisebüros und Delikatessengeschäfte fortan einer strengen Kontrolle unterworfen, so ein Sprecher des Mysteriums.
In den nächsten Wochen werden nach Angaben des Bundesmysterium für Volksverblödung, Arbeit und Soziales allen betroffenen Einzelhandelsstätten Hinweisschilder ausgehändigt, welche auf die Neuregelung aufmerksam machen und verpflichtend gut sichtbar im Eingangsbereich der Verkaufsstätte anzubringen sind. Schon vorsorglich weise man den Handel darauf hin, dass eine Unterlaufung des Zutritts- und Verkaufsverbots für unerwünschte Elemente als Kollaboration mit dem Feind gelte und mit Entzug der Handelskonzession einhergehe.
Eine grundsätzliche Ausnahme von der Neuregelung gebe es lediglich für drei bislang namentlich nicht genannte Lebensmitteldiscounter sowie einen Textildiscounter, welche jedoch verpflichtet werden, Luxusgüter wie Tabakwaren und Alkohol entweder aus dem Sortiment zu nehmen oder nur in einer zugangskontrollierten Verkaufszone anzubieten. Für den Verkauf von Luxusgütern gelten ansonsten die gleichen Bestimmungen wie im sonstigen Einzelhandel.
Eine sichtbare Kennzeichnung unerwünschter Elemente, um eine effektive Zugangskontrolle auch durchsetzen zu können, wird nach Angaben eines Sprechers des Mysteriums derzeit in Modellversuchen erprobt und wohl zeitnah zur Einführung der Einzelhandelsordnungsreform umgesetzt. Die Kosten für die Reform und die Herstellung und den Vertrieb der neuen Schilder belaufen sich nach Angaben des Sprechers auf ca. 800 Mio Euro, welche man im Sozialetat freigesetzt habe, um dem Handel Kostenneutralität zu ermöglichen. Auch ein Ausfallsicherungsfond, der eventuelle Umsatzeinbußen betroffenener Händler ersetzen soll, wird aus dem Sozialetat gespeist werden und voraussichtlich mehrere Millarden Euro an Mehrbelastung für den Staat bringen. Diese Kosten, so das Mysterium, ständen jedoch in einem positiven Verhältnis zum Nutzen im Kampf gegen gesellschaftlich unerwünschte Elemente.
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[...] Empfängern von Transferleistungen nach dem SGB ist es nach diesem Gesetz mit Wirkung zum 01.01.2011 strengstens verboten, Handelsstätten für Luxusgüter zu betreten, sich Luxusgüter zu beschaffen, zu besitzen oder in Umlauf zu bringen. Zuwiderhandlungen werden mit Leistungssanktion, Geldstrafe oder Haft bis zu 5 Jahren geahndet. Betroffen von der Neuregelung sind nahezu alle Geschäfte des Einzelhandels. Insbesondere würden jedoch Tabak- und Spirituosenhandel, Elektronikfachmärkte, Schmuck- und Pelzhändler, KFZ-Handel, Reisebüros und Delikatessengeschäfte fortan einer strengen Kontrolle unterworfen, so ein Sprecher des Mysteriums. Quelle: Kopperschlaegerdotnet Vollständiger Artikel: klick [...]
Hallo,
als Redakteur oben genannter Internetzeitung habe ich Interesse, obigen Artikel bei uns zu veröffentlichen. Sind Sie einverstanden? Dann senden sie ihn bitte in Word-Fassung unter Angabe des Autorennamens an meine Adresse. Unter der Überschrift: Vorsicht, Satire! könnte ich ihn mir gut vorstellen. Wir erscheinen alle vierzehn Tage. Der Veröffentlichungstermin könnte der 15.Oktober sein.
Mit solidarischem Gruß
Klaus Buschendorf
http://www.artikel-eins.com
Lieber Kollege Buschendorf,
da spricht von meiner Seite aus nichts dagegen – ich schicke den Text gleich rüber.
Näheres zu den Nutzungsbedingungen gibt es übrigens auch unter
https://kopperschlaeger.net/copyrighthinweis/
Tja und das ist bestimmt noch verbesserungswürdig!
Wiedereinmal sehr gut geschrieben, danke!
[...] welches unerwünschten Elementen den Zutritt zu zahlreichen Verkaufsstätten verbietet. Quelle: Kopperschläger Anmerkung WIR ZeitZeitung Saarland: So genial geschrieben, nur leider trauen WIR unserem [...]
Dieses Gesetz wird einschlagen wie eine Bombe.
mfg Ossi
Na endlich mal ein sinnvolles Gesetz!!!
Kann ja wohl nicht sein, dass jedemal, wenn ich nach der Arbeit um 17 Uhr einkaufen geh, die Regale leer sind.
Brot und Milch krieg ich ja meistens noch, aber versucht doch mal, abends Bier und Zigaretten zu kaufen!!!!
Nicht, dass ich Zigaretten oder/und Bier bräuchte, schließlich bin ich ja kein Hartz4-oder-sonstwas-Empfänger.. aber es könnte ja sein, dass ich das wollte.
Na, wenigstens die Uschi von den Laien hat meine Notlage erkannt und kümmert sich um mich.
denunzistische Grüße,
Rebekka
[...] SGB-Reform: Neue Regeln für Einzelhandel bei Kopperschlaeger.net [...]
[...] Auch sehr gut: SGB-Reform: Ab Januar neue Regeln für Einzelhandel bei Kopperschlaeger.net [...]
Echt Klasse! Sagt genau das aus, wohin es führen wird und wofür die ganzen Hartz-IV-Gesetze geschaffen wurden. Ich sehe das ganz genauso. Entsorgung ist die Devise.
Mfg – Eva Bernardi aus Dachau