Ohne Worte VII:
Mit unfassbarer Brutalität und Gewalt geht ein Großaufgebot der Polizei derzeit in Stuttgart gegen friedliche Demonstanten vor. Mit Hunderten von vermummten und bis an die Zähne bewaffneten Beamten, Wasserwerfern, Polizeipferden und Reizgas versucht die baden-württembergische Landesregierung derzeit, den Schlosspark zu räumen und abzuriegeln, um das Fällen von über 200 Bäumen vorzubereiten.
In zahlreichen Livestreams im Internet ist zu beobachten, wie massiv mit Wasserwerfern gegen offensichtlich friedliche Demonstranten vorgegangen wird. Polizeipferde reiten brutal in Menschenmengen, Pfefferspray wird in Demonstrantengruppen gespritzt, unter denen auch zahlreiche Kinder, Jugendliche und Rentner zu finden sind. Augenzeugen berichten vom Einsatz von Gasgranaten, es gibt anscheinend Hunderte von Verletzten – auf twitter wird von Nasenbeinbrüchen und unzähligen Augenverletzungen berichtet. Auf in Netz kursierenden Fotos sieht man Minderjährige mit von Gas verätzten Gesichtern, alte Menschen berichten vor laufenden Kameras fassungslos von der unglaublichen Brutalität, mit der die Polizei vorgeht. Der Staat hat seinen Bürgern den Krieg erklärt!
Fotos: Screenshots livecam www.cams21.de
Es wird unmittelbarer Zwang angewandt“, wird die Polizei mittlerweile auch in zahlreichen bürgerlichen Medien zitiert. Ein Sprecher der Polizei verteidigte das Vorgehen der Beamten. Wenn die Demonstranten sich nicht rechtlich einwandfrei verhielten, „dann kann die Polizei auch mal hinlangen“, betonte er.
Im Klartext heißt das wohl, dass die Landesregierung jedes erdenkliche Gewaltmittel gegen Demonstranten mittlerweile für gerechtfertigt hält und Tote und Verletzte für das Prestigeprojekt Stuttgart 21 in Kauf nimmt.
Livecam aus Stuttgart: http://www.fluegel.tv/
Lange haben wir gerätselt – und die Geburt war wahrlich schwierig. Doch es ist vollbracht! Mehrere Tage war die Tür zur Redaktion verschlossen und das versammelte Redaktionsteam von kopperschlaeger.net widmete sich nur einer Aufgabe: Dem großen redaktionsinternen Wettbewerb zur Umbenennung des “Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”.
Zunächst ein paar Worte zur Aufgabenstellung: Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, welches im Volksmund schlicht “Hartz IV” genannt wird (nach seinem Erfinder Peter Hartz), brauchte unserer Ansicht nach dringend eine neue offizielle Bezeichnung. Es ging dabei nicht etwa darum, den volkstümlichen und einprägsamen Namen Hartz IV zu verdrängen, sondern den sperrigen Namen Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch eine einprägsame kürzere Benennung zu ersetzen, die zudem auch die Handschrift der durch die neue Regierung vorgenommenen Änderungen repräsentiert. Einprägsamkeit, klarer Bezug zur Realität und eine Huldigung der Schöpferin des reformierten Gesetzeswerkes standen zwingend im Pflichtenheft zum Redaktionswettbewerb.
Papst bescheinigt Wunder: Wein zu Wasser verwandelt
Manchmal muss man sich gar nicht die Mühe machen, sich selber unter Einsatz von viel Zeit und Mühe satirische Texte zu ersinnen, denn das sogenannte “wahre Leben” ist eine schier unerschöpfliche Quelle für Texte, die zwar (leider) mit todernster Intention daher kommen, aber eigentlich bei nüchterner Betrachtung (man verzeihe mir den billigen Wortwitz) jede mühevoll ersonnene Satire in den Schatten stellen.
Ein solches Werk ist beispielsweise der Referentenentwurf zu den neuen Regelsätzen “Hartz IV” aus dem Hause des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in dem auf wundersame Art und Weise in scheinbar ernsthaftem “wissenschaftlichen Bemühen” Wein zu Wasser verwandelt wird:
SGB-Reform: Ab Januar neue Regeln für Einzelhandel
Wie erst jetzt bekannt wurde, führt die ab 1. Januar geltende Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) auch zu Veränderungen in der Einzelhandelsverordnung. Um sicherzustellen, dass gesellschaftlich unerwünschte Elemente in ihrer unersättlichen Gier nach Luxusgütern nicht die Versorgung mit Gütern dieser Art für wohlverdiente Leistungsträger gefährden, hat das Bundesmysterium für Volksverblödung, Arbeit und Soziales nunmehr ein Gesetz erlassen, welches unerwünschten Elementen den Zutritt zu zahlreichen Verkaufsstätten verbietet.
Empfängern von Transferleistungen nach dem SGB ist es nach diesem Gesetz mit Wirkung zum 01.01.2011 strengstens verboten, Handelsstätten für Luxusgüter zu betreten, sich Luxusgüter zu beschaffen, zu besitzen oder in Umlauf zu bringen. Zuwiderhandlungen werden mit Leistungssanktion, Geldstrafe oder Haft bis zu 5 Jahren geahndet. Betroffen von der Neuregelung sind nahezu alle Geschäfte des Einzelhandels. Insbesondere würden jedoch Tabak- und Spirituosenhandel, Elektronikfachmärkte, Schmuck- und Pelzhändler, KFZ-Handel, Reisebüros und Delikatessengeschäfte fortan einer strengen Kontrolle unterworfen, so ein Sprecher des Mysteriums.
Das Wort zum Sonntag von Laienprediger Paco Colorez
Verehrte Leserinnen und Leser,
aus gegebenem Anlass übermitteln wir Ihnen am heutigen Sonntag in der Rubrik “Das Wort zum Sonntag” die Kurzpredigt des Laienpredigers Paco Colorez:
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Liebe Brüder und Schwestern!
Geben ist bekanntlich seliger denn nehmen. Und so wollen wir uns heute einmal der Vorstellung hingeben, welch unwürdiges Theater uns wohl unsere gewählten Hirten heute – am Tag des Herrn – bei der Koalitionsrunde zum Thema “Hartz IV” abliefern werden.
Wir erinnern uns: die Hohen Herren des Bundesverfassungsgerichts hatten dereinst in das Heilige Buch der Verfassung geschaut und dabei festgestellt, dass die Regierung Sünde auf sich geladen hatte. Bei der Berechnung des Hungergroschens für die verlorenen Schafe des liberalisierten Arbeitsbasars hatten sie es an Transparenz und Nachvollziehbarkeit mangeln lassen – und so hatten die Hohen Herren der Regierung auferlegt, ein neues Regelwerk zu schaffen, welches es auch den Gestrandeten und Gestrauchelten ermöglichen solle, im Schoße der Gemeinschaft ein ehrbares Dasein zu fristen.
Berufsdemonstranten bei Robin Wood / Meine Bewerbung
Wie einem Interview mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Mappus im “Focus” zu entnehmen ist, beschäftigt die Umweltschutz-Organisation “Robin Wood” Berufsdemonstranten, die auch bei Demonstrationen gegen das Projekt “Stuttgart 21″ zum Einsatz kommen.
Dieser Tipp ist natürlich in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit Gold wert, zumal ich noch nie eine Stellenausschreibung der besagten Organisation entdecken konnte. Natürlich habe ich diesen Insidertipp des Herrn Mappus sofort genutzt, denn schließlich muss ich meiner Arge ja regelmäßig meine Bewerbungsbemühungen nachweisen. Voller Hoffnung, endlich wieder in den Arbeitsmarkt zurück zu finden, warte ich nun voller Spannung auf die Antwort meines neuen potentiellen Arbeitgebers.
Ich kann nur allen erwerbslosen oder nach beruflicher Veränderung strebenden Lesern und Leserinnen raten, meinem Beispiel zu folgen und sich zudem bei Herrn Mappus für den wertvollen Tipp zu bedanken!
Zur Dokumentation meine Bewerbung per Mail an Robin Wood:
Wir sind mächtig erstaunt, welch belesene Köpfe in Eurer Schadensregulierung arbeiten. Dachten wir doch bislang, bei Versicherungen würden nur Zahlen ejakulierende Sesselfurzer einen todlangweiligen Job versehen, mussten wir uns nun eines Besseren belehren lassen. Wir verbeugen uns in Ehrfurcht und nehmen alles zurück, was uns jemals an Negativem zu Versicherungen über die Lippen bzw. die Tasten kam.
Nehmen wir zum Beispiel Eure Sachbearbeiterin S.. Die ist nicht nur simple Versicherungssachbearbeiterin, sondern nebenbei auch noch Islamgelehrte. Als solche studiert sie den Koran, um bei der Schadensregulierung religionsspezifische Kriterien in die Bearbeitung einfließen zu lassen.
Das führte nun dazu, dass einem Gütersloher Rentner, der bei einem Fahrradunfall schwer verletzt wurde, rund 60.000 Euro für den sogenannten “Haushaltsführungsschaden” verweigert wurden. Sachbearbeiterin S. hatte in investigativer Arbeit ermittelt, dass der Versicherungsnehmer muslimischen Glaubens ist und die einschlägige Fachliteratur zu Rate gezogen. Und aus der Lektüre dieser Fachliteratur schließt sie, dass M. aufgrund seiner Glaubensrichtung niemals Haushaltstätigkeiten verrichten würde. Denn im Islam sei die Frau grundsätzlich dem Mann unterlegen. Na ja, und wer laut Koran keine Haushaltsarbeiten verrichtet, kann natürlich auch nicht über liegen gebliebene Hausarbeit klagen, wenn er wochenlang im Koma liegt – logisch.
Da hat der arme Mann aber Glück gehabt, dass im Koran keine Stelle zu ermitteln war, die Muslimen das Fahrradfahren verbietet, sonst wäre er am Ende noch ganz leer ausgegangen. Aber bei Eurer Kreativität werdet ihr von der Gothaer Versicherung sicher auch noch ermitteln, dass Muslimen zwar das Radfahren erlaubt ist, jedoch nicht der Kontakt mit andersgläubigen Verkehrsteilnehmern – und ein Kontakt war das Zusammenprallen mit einem Auto unbestreitbar.
Ach ja, bei der Gelegenheit ein Hinweis an unsere christlichen LeserInnen mit Versicherungsschutz: Bitte vermeiden Sie zukünftig Verkehrsunfälle am Sonntag Morgen – ordentliche Christen sind um die Zeit nämlich in der Kirche und gondeln nicht gottlos im Auto durch die Gegend. Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz!
Quelle: nw-news.de – Neue Westfälische
Hartz IV: Erhöhung deutlich unter 20 Euro?
Und wieder rauscht es kräftig im Blätterwald. Während verschiedene Sozialverbände und ErwerbslosenvertreterInnen eigentlich schon seit Ewigkeiten einen bedarfsdeckenden Regelsatz oberhalb von 400 Euro monatlich fordern, fallen in den letzten Tagen insbesondere die Wortmeldungen aus der SPD auf. Die Erfinder der staatlich verordneten Armut und Erniedrigung mimen plötzlich wieder soziales Gewissen. So erstaunt es schon ein wenig, wenn ausgerechnet von führenden VertreterInnen der SPD plötzlich eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes auf “nicht unter 400 Euro” gefordert wird. Alles andere sei politische Willkür, vernimmt man voller Erstaunen. Bleibt nur die mittlerweile fast schon abgegriffene Frage: Wer hat`s erfunden?
Weniger erstaunlich, sondern vielmehr voraussehbar, sind hingegen die nun über die diversen Newsticker eintrudelnden Informationen, dass die Regelsatzerhöhung wohl “deutlich unter 20 Euro” liegen werde. Die Kanzlerin, die CDU und Frau von der Leyen haben sich darauf “verständigt”. So sollen laut Informationen aus verschiedenen Redaktionen einige bislang beinhaltete Posten aus dem Regelsatz herausfallen – wie beispielsweise Tabak und Alkohol -, dafür Kosten für Internet und die Praxisgebühr hineingerechnet werden.
Ich weiß, ich weiß, es ist schrecklich! Zumindest schrecklich inkonsequent. Aber ich kann einfach nicht widerstehen – der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach. Und so muss ich es jetzt doch tun und ihm antworten – ich kann einfach nicht anders!
Bin ich doch gerade beim Stöbern nach neuen Themen auf einen Link gestoßen, der mich mal wieder zum “Medium mit den dicken Schlagzeilen” führte. Fast hätte ich meinen Augen nicht getraut, wie herzlich, versöhnlich, fast schon intim der Redaktör Wagner da in strahlender Rüstung den Ritter der traurigen Gestalt abgibt und sich zum Fürsprecher der Witwen und Waisen macht – oder korrekter der “lieben Hartz-IV-Bezieher”.
Das Herz schmolz mir unweigerlich dahin und ich finde, so viel redlicher Einsatz hat sich ein paar Zeilen verdient.
Doch lesen Sie zunächst selbst das flammende Menschenrechtsessay des strahlenden Ritters Wagner: