Sozialgericht Berlin: “Hartz IV” ist verfassungswidrig!
Auch nach der Reform der sogenannten “Hartz IV-Gesetze” bleibt alles wie gewohnt. Hatte das Bundesverfassungsgericht schon das letzte Regelsatzwerk der Regierung in Teilen scharf kritisiert und der Regierung eine transparente und nachvollziehbare Neuregulierung ins Pflichtenbuch geschrieben, so entschied heute das Berliner Sozialgericht, auch die im Februar 2011 nach langen politischen Streitereien in Kraft getretene Reform sei in Teilen willkürlich und fehlerhaft.
Die Richter legen das von Anfang an umstrittene Gesetzeswerk nun erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor – was man wohl ohne Zweifel als schallende Ohrfeige für diese Regierung bezeichnen darf!
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Mehr Infos zum Thema:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-04/hartziv-regelsaetze-gerichtsurteil
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html