Der Springer-Verlag und seine “Hartz-IV-Märchen”
Sehr geehrte “WELT”!
Dass sich der Springer-Verlag seit Jahren darauf spezialisiert hat, mit Halbwahrheiten, völlig überzogenen Verdrehungen von Fakten und teils schlichten Erfindungen Stimmung gegen sogenannte “Hartz-IV-Empfänger” zu schüren, ist ja bekanntlich keine neue Erkenntnis. Was Ihr da allerdings im Artikel “Warum sich jemand bewusst für Hartz IV entscheidet” vom 08.04.2013 verlauten lasst, ist eigentlich an Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten. Da reiht sich Satz für Satz und Beleg für Beleg ein Widerspruch an den anderen, der jedem mit der Thematik vertrauten Leser sofort die Zornesröte ob solch dreister Hetze ins Gesicht treibt.
Wieso ich zu der Annahme komme, dass in Eurer Redaktion ein begnadeter “Märchenonkel” Eure Artikel über angebliche Erwerbslose, die es sich in der “sozialen Hängematte” richtig bequem machen, frei aus der Phantasie zusammen reimt? Ich will es Euch gerne anhand einiger Beispiele erläutern, die dem nicht betroffenen Leser aus Unkenntnis wohl kaum auffallen, bei Betroffenen jedoch sofort die “Lügenglocke” schrillen lässt.
Nehmen wir beispielsweise einmal den angeblichen Auszug aus dem “Onlinebanking” der angeblichen Erwerbslosen Eures schönen Märchens:
Hier stimmt schlichtweg gar nichts! Der Buchungstag ist (von Pannen und Verzögerungen mal abgesehen) stets der letzte Tag des Vormonats, da das Gesetz besagt, dass die Regelleistung dem Empfänger am ersten Tag des Monats zur Verfügung zu stehen hat. Liegt beispielsweise ein Monatserster auf einem Montag, erfolgt die Gutschrift in der Regel bereits am vorausgehenden Freitag.
Auch der Regelsatzbetrag in Eurem Pamphlet entspricht nicht dem aktuellen Regelsatz von 382 Euro, dürfte also kaum vom 01.03.2013 sein.
Weiter geht es bei der angeblich getrennten Ausweisung von Regelsatz und Miete: auch dieses ist im Onlinebanking bei keiner mir bekannten Bank der Fall, da lediglich der Gesamtbetrag aus Regelsatz und KdU (Kosten der Unterkunft = Miete plus Heizkosten) ausgewiesen wird.
Der in Eurem angeblichen Onlinebanking-Auszug angegebene Auftraggeber “Jobcenter Friedrichshain” ist ebenfalls nicht schlüssig. Ich beziehe meine Leistung von eben diesem Jobcenter und Auftraggeber der Überweisung ist ausnahmslos die “Bundesagentur für Arbeit”, da alle Überweisungen der Jobcenter zentral über Nürnberg angewiesen werden.
Auch der angegebene “Verwendungszweck” wird wohl eher Ihrer ungezügelten Phantasie entspringen, da es bereits seit mehreren Jahren gesetzliche Regel ist, dass bei Überweisungen aus Datenschutzgründen lediglich eine Kennziffer aus der sogenannten “BG-Nummer” nebst eines Identifizierungs-Zahlencodes übermittelt wird (siehe Screenshot der Detailansicht meines Onlinebanking-Auszuges)
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Liebe WELT, bei so viel “gequirltem Mist” gleich zu Beginn des Artikels braucht man sich natürlich nicht mehr viele Gedanken um den Informations- oder gar Wahrheitsgehalt des restlichen Artikels machen – kritische Leserinnen und Leser machen das bei Springer-Produkten wohl ohnehin nicht mehr. Dass aber unbedarfte und mit der Thematik nicht vertraute Leser Eures Blattes derart plump und dreist hinters Licht geführt werden und wieder einmal ganz bewusst schlechte Stimmung gegen von Erwerbslosigkeit Betroffene gemacht wird, ist ein sich wiederholendes Armutszeugnis für die Menschen in Eurer Redaktion, die sich allen Ernstes immer noch “Journalisten” nennen. Mit welcher Berechtigung bitte, Ihr Schmierfinken?
Pixelschubser, Worthülsenraspler, Werbefutzis – arrrgglll!
Liebe Scholzes, liebe Friends!
Schön – S&F Agenda in Berlin bekämpft Vorurteile für die Bundesagentur für Arbeit. Klingt toll und wünschenswert! Und schon in der entsprechenden Pressemeldung beweist Ihr alten Hasen einfach unglaubliches Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Sachkompetenz. Von “Hartz IV” ist da mehrfach die Rede wie auch von “Hartz-IV-Empfängern” – und im Gegensatz zu mir verwendet Ihr nicht einmal Anführungszeichen, um diesen Schrott als rein umgangssprachlichen Terminus zu deklarieren.
Räumen wir doch mal mit dem ersten Vorurteil auf, liebe Werbefutzis (ich darf das sagen, bin selber aus der Branche): Es gibt keine Hartz-IV-Empfänger! Es gibt Leistungsempfänger nach dem SGB II, aber von “Hartz-IV-Empfängern” sollte eine Profiagentur, die sich zum dritten Male in Folge anschickt, für ein positives Image von Erwerbslosen streiten zu wollen, vielleicht besser nicht reden oder schreiben – zumindest nicht, wenn sie auch bei den Betroffenen den Eindruck erwecken möchte, für sie und nicht gegen sie zu agieren.
So verlockend die Verwendung solch umgangssprachlicher Wortkrankheiten auch sein mag – bei mir weckt die Verwendung zunächst einmal gravierende Vorurteile bezüglich Eurer Sachkompetenz – und die müsst Ihr dann wieder mühsam bekämpfen. Muss doch nicht sein!
Gerne habe ich Euch meine “hilfreichen Hände” zur Verfügung gestellt, denn “ich bin gut” zu Euch!
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Euer
Frank Kopperschläger
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Hintergrund: Scholz & Friends Berlin bekämpft Vorurteile für die Bundesagentur für Arbeit
Sozialgericht Berlin: “Hartz IV” ist verfassungswidrig!
Auch nach der Reform der sogenannten “Hartz IV-Gesetze” bleibt alles wie gewohnt. Hatte das Bundesverfassungsgericht schon das letzte Regelsatzwerk der Regierung in Teilen scharf kritisiert und der Regierung eine transparente und nachvollziehbare Neuregulierung ins Pflichtenbuch geschrieben, so entschied heute das Berliner Sozialgericht, auch die im Februar 2011 nach langen politischen Streitereien in Kraft getretene Reform sei in Teilen willkürlich und fehlerhaft.
Die Richter legen das von Anfang an umstrittene Gesetzeswerk nun erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor – was man wohl ohne Zweifel als schallende Ohrfeige für diese Regierung bezeichnen darf!
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Mehr Infos zum Thema:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-04/hartziv-regelsaetze-gerichtsurteil
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html
FOCUS deckt schröcklich radikale Verschwörung auf
Das Abendland steht vor dem Untergang! Eine Verschwörung ungemeinen Ausmaßes deckt nun glücklicher Weise der hochinvestigative Focus auf. “Hartz IV” für “radikale Islamisten” - mitten in Deutschland!
Dem Focus muss gedankt werden! Schon der Hinweis “radikaler Islamist” zeugt von der Brisanz der Affäre, gelten doch gewöhnliche Islamisten schon als hochgefährlich – dieser ist sogar noch “radikal”?! Da kann man vor lauter Schreck als Redakteur schon mal Kindergeld und Hartz IV bunt zusammen würfeln, um den gehandelten Betrag noch etwas bedrohlicher aussehen zu lassen (andere, so erfährt man schließlich, waren ja sogar noch großzügiger beim Zahlen auswürfeln).
Schließlich sorgen ja am Ende sowohl “Experten” (ungenannt – ohne Quelle) und “Sicherheitsexperten” (ebenfalls ungenannt und quellenlos) schon durch ihre bloße Erwähnung für die notwendige journalistische Seriösität und Glaubwürdigkeit.
Unsere Experten von kopperschlaegerdotnetnews (kdnn), die wir zu dieser Meldung befragten, werten Selbige nach Analyse als “Spam”. Wie ein Sprecher von kdnn mitteilte, handele es sich bei dieser Meldung lediglich um ein trauriges Beispiel dafür, dass immer mehr Journalisten tausendmal Durchgekautes immer wieder durch Aufbauschen völlig uninteressanter Details zu einem zombiegleichen medialen Wiedergänger formen. Sicherheitsexperten schließen nicht aus, dass solch unseriöse Vermischung von Information und ideologischer Propaganda fremdenfeindliche Grundeinstellungen bis weit in die Mitte der Gesellschaft bestärken.
Der eigentliche Skandal jedoch, so ein Experte für Honorarfragen im Presserecht, sei eigentlich, dass davon auszugehen sei, dass der Redakteur des Nachrichtenmagazins für diese Meldung auch noch Honorar kassiere!
Trotz der unverkennbaren Dringlichkeit der FOCUS-Meldung verzichtet die Redaktion von kopperschlaeger.net vorerst auf Liveticker, Telefonhotlines und twitter-Sonderberichterstattung – lassen Sie jedoch Fernseher oder Radio eingeschaltet und achten Sie auf Sirenensignale!
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Mit freundlichen Grüßen aus dem Panikraum!
Ihre kopperschlaeger.net-Redaktion
(nach Diktat verreist)
Weniger “Hartz IV” soll Jugendliche zur Arbeit zwingen
Es ist immer wieder erstaunlich: ausgerechnet die, die uns rund um die Uhr von der Freiheit des Marktes predigen, die uns ohne Unterlass erklären, Angebot und Nachfrage würden schon alles regeln, schreien immer wieder nach staatlicher Regulierung, wenn es um ihre eigenen Pfründe geht. So auch jetzt einmal wieder BVMW-Präsident Mario Ohoven uns sein Kollege und INSM-Lautsprecher vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) Holger Schäfer.
“Viele junge Erwachsene kassieren lieber staatliche Stütze, als arbeiten zu gehen. Deshalb dürfen die Hartz-IV-Sätze nicht höher sein als der Anfangslohn für einen Azubi.” fordert Mario Ohoven, sein werter Kollege tönt, zur Not müsse jeder jugendliche Antragsteller sofort in einen Ein-Euro-Job vermittelt werden, denn die Erfahrung zeige, dass dies dazu führe, dass viele Jugendliche ihren Antrag auf “Stütze” dann zurück ziehen.
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Liebe “Experten”: Wie war das denn noch gleich mit dem “keine Ahnung haben” und lieber mal “die Schnauze halten”? Es steht Euch doch frei, Eure Ausbildungsplätze attraktiver zu machen, als Hartz IV es angeblich ist. Denn seltsamer Weise haben Unternehmen, die attraktive und fair entlohnte Ausbildungsplätze anbieten, selten Probleme, diese zu besetzen, sondern ersticken in der Regel fast in Bewerbungen. Auszubildende sind keine billigen Hilfskräfte, sondern Euer Kapital von morgen – also ist es auch an Euch, für adäquate und fair entlohnte Ausbildung zu sorgen. Davon ab solltet Ihr vielleicht einmal Eure Ansprüche etwas herunter schrauben, denn wenn ich in der Zeitung lese, dass heutzutage für einen “KFZ-Mechatroniker” oftmals Abitur gefordert wird, frage ich mich ernsthaft, wo denn noch Euer Teil der Ausbildung liegt. Davon ab ist die Forderung nach einer Senkung von “Hartz IV” auch aus anderem Grunde nichts als billiger Populismus, denn wenn man sich die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr mal so anschaut, gibt es heute eigentlich keine Auszubildenden mehr, die im ersten Jahr weniger als den Regelsatz von 374 Euro monatlich in der Lohntüte haben.
Und auch das dümmliche Gesäusel vom “Zurichten mittels Ein-Euro-Job” dokumentiert vortrefflich den billigen Populismus und die grauenhafte Ahnungslosigkeit dieser selbst ernannten “Mittelstands-Experten”, denn keine Gruppe innerhalb der Erwerbslosen ist einem höheren Druck durch die Arbeitsverwaltung ausgesetzt als die der sogenannten “U25″ – also der Erwerbslosen, die jünger als 25 Jahre sind. “Arbeitsverweigerung” wird in dieser Gruppe schon seit Jahren mit der sofortigen 100-prozentigen Streichung der Leistungen sanktioniert, so dass diese Jugendlichen de facto schon jetzt überhaupt keine Wahl haben, sich für oder gegen eine angebotene Ausbildungsstelle zu entscheiden. Und die von euch tollen “Experten” festgestellte hohe Sanktionsquote gerade in dieser Gruppe der Erwerbslosen belegt ja wohl recht eindrucksvoll, dass die JobCenter in der Regel auch keine Sekunde zögern, vermeintlichen “Arbeitsverweigerern” die Unterstützung gnadenlos zu versagen.
Aber egal! Hauptsache, mal wieder sinnfrei und populistisch ins bereit gehaltene Diktiergerät der BILD gebissen und den eigenen Namen als Interessenvertreter der mittelständischen Wirtschaft ins Gespräch gebracht. Das Schrottblatt will schließlich täglich gefüllt werden, und was eignet sich da besser als Schrott!?
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Nachtrag: Ich möchte unseren Leser_innen auch folgenden Kommentar zur Lektüre ans Herz legen
Der Hartz-IV-Strafvollzug: Die Verschärfung der Sozialhaft heißt Sanktion von Uli Gellermann