Hartz IV – unmenschlich über den Tod hinaus!
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Dass Bürokratie und Menschlichkeit einen oftmals unüberwindbaren Widerspruch darstellen, ist eine traurige Binsenweisheit. Welch geradezu perverse Unmenschlichkeit dabei entstehen kann, erschüttert jedoch selbst mich als mit der Materie recht gut vertrautem Menschen immer wieder aufs Neue – wie z.B. der folgende Fall:
Ein 55-jähriger schwer Herzkranker aus Oberhausen musste sich einer lebensnotwendigen Operation in einer Essener Fachklinik unterziehen. Leider konnte dem Mann von den Ärzten jedoch nicht geholfen werden – er verstarb während seines Klinik-Aufenthaltes. Da der Verstorbene, der seit 20 Jahren mit seiner Lebensgefährtin zusammen lebte, sogenannter “Hartz IV-Empfänger” war, soll er nunmehr in einem anonymen Urnengrab in Essen verscharrt werden. Seiner Lebenspartnerin, derzeit ebenfalls erwerbslos und somit von Transferleistungen nach dem SGB II abhängig, wird jegliche Einflussnahme auf den Bestattungsort verweigert, da sie die Kosten einer selbst organisierten Bestattung aus nachvollziehbaren Gründen nicht tragen kann. Dass beide ihren Lebensmittelpunkt in Oberhausen hatten – dass die Lebensgefährtin verständlicher Weise einen Ort zum Trauern am gemeinsamen Wohnort wünscht – was interessiert`s den Amtsschimmel. Verstorben in Essen – anonym verbuddelt in Essen – so will es das Gesetz! Wen interessieren da noch so nachvollziehbare Wünsche von Lebenspartnern oder ein letzter Wille eines Verstorbenen?!
Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht nicht um eine Luxusbestattung, auch geht es nicht um die Frage, ob die anonyme Beisetzung eines mittellosen Verstorbenen durchaus als würdelos empfunden werden könnte. Es geht lediglich um die schlichte Frage, ob eine Überführung der Urne des Verstorbenen an den Ort seines Wirkens zu Lebenszeiten tatsächlich eine solch unüberwindbare Hürde darstellt. Ist es tatsächlich mit “Kosteneffizienz” und “Gesetzeslage” entschuldbar, eine Urnenüberführung an den Heimatort zu verweigern und damit der Lebenspartnerin einen Ort zum Abschied nehmen am gemeinsamen Wohnort zu verweigern? Verdient eine Gesellschaft, die sich derart gefühlskalt hinter Paragraphen verschanzt, tatsächlich Bezeichnungen wie “sozial” oder “solidarisch”? Wohl kaum!
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Quellen: “Der Westen” und Presseerklärung BAG Hartz IV auf “Die LINKE Wedding”