Der Springer-Verlag und seine “Hartz-IV-Märchen”
Sehr geehrte “WELT”!
Dass sich der Springer-Verlag seit Jahren darauf spezialisiert hat, mit Halbwahrheiten, völlig überzogenen Verdrehungen von Fakten und teils schlichten Erfindungen Stimmung gegen sogenannte “Hartz-IV-Empfänger” zu schüren, ist ja bekanntlich keine neue Erkenntnis. Was Ihr da allerdings im Artikel “Warum sich jemand bewusst für Hartz IV entscheidet” vom 08.04.2013 verlauten lasst, ist eigentlich an Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten. Da reiht sich Satz für Satz und Beleg für Beleg ein Widerspruch an den anderen, der jedem mit der Thematik vertrauten Leser sofort die Zornesröte ob solch dreister Hetze ins Gesicht treibt.
Wieso ich zu der Annahme komme, dass in Eurer Redaktion ein begnadeter “Märchenonkel” Eure Artikel über angebliche Erwerbslose, die es sich in der “sozialen Hängematte” richtig bequem machen, frei aus der Phantasie zusammen reimt? Ich will es Euch gerne anhand einiger Beispiele erläutern, die dem nicht betroffenen Leser aus Unkenntnis wohl kaum auffallen, bei Betroffenen jedoch sofort die “Lügenglocke” schrillen lässt.
Nehmen wir beispielsweise einmal den angeblichen Auszug aus dem “Onlinebanking” der angeblichen Erwerbslosen Eures schönen Märchens:
Hier stimmt schlichtweg gar nichts! Der Buchungstag ist (von Pannen und Verzögerungen mal abgesehen) stets der letzte Tag des Vormonats, da das Gesetz besagt, dass die Regelleistung dem Empfänger am ersten Tag des Monats zur Verfügung zu stehen hat. Liegt beispielsweise ein Monatserster auf einem Montag, erfolgt die Gutschrift in der Regel bereits am vorausgehenden Freitag.
Auch der Regelsatzbetrag in Eurem Pamphlet entspricht nicht dem aktuellen Regelsatz von 382 Euro, dürfte also kaum vom 01.03.2013 sein.
Weiter geht es bei der angeblich getrennten Ausweisung von Regelsatz und Miete: auch dieses ist im Onlinebanking bei keiner mir bekannten Bank der Fall, da lediglich der Gesamtbetrag aus Regelsatz und KdU (Kosten der Unterkunft = Miete plus Heizkosten) ausgewiesen wird.
Der in Eurem angeblichen Onlinebanking-Auszug angegebene Auftraggeber “Jobcenter Friedrichshain” ist ebenfalls nicht schlüssig. Ich beziehe meine Leistung von eben diesem Jobcenter und Auftraggeber der Überweisung ist ausnahmslos die “Bundesagentur für Arbeit”, da alle Überweisungen der Jobcenter zentral über Nürnberg angewiesen werden.
Auch der angegebene “Verwendungszweck” wird wohl eher Ihrer ungezügelten Phantasie entspringen, da es bereits seit mehreren Jahren gesetzliche Regel ist, dass bei Überweisungen aus Datenschutzgründen lediglich eine Kennziffer aus der sogenannten “BG-Nummer” nebst eines Identifizierungs-Zahlencodes übermittelt wird (siehe Screenshot der Detailansicht meines Onlinebanking-Auszuges)
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Liebe WELT, bei so viel “gequirltem Mist” gleich zu Beginn des Artikels braucht man sich natürlich nicht mehr viele Gedanken um den Informations- oder gar Wahrheitsgehalt des restlichen Artikels machen – kritische Leserinnen und Leser machen das bei Springer-Produkten wohl ohnehin nicht mehr. Dass aber unbedarfte und mit der Thematik nicht vertraute Leser Eures Blattes derart plump und dreist hinters Licht geführt werden und wieder einmal ganz bewusst schlechte Stimmung gegen von Erwerbslosigkeit Betroffene gemacht wird, ist ein sich wiederholendes Armutszeugnis für die Menschen in Eurer Redaktion, die sich allen Ernstes immer noch “Journalisten” nennen. Mit welcher Berechtigung bitte, Ihr Schmierfinken?