Berlin /kdnn Wie aus gut informierten Kreisen verlautet, plant die GEMA ab Sommer 2012 eine Offensive in Sachen Urheberrecht. Geschützte Inhalte, so berichten Insider, sollen zukünftig noch zielgerichteter in der Öffentlichkeit gegen unlizensierte Wiedergabe verteidigt werden. Insbesondere, wenn Werbung im Umfeld öffentlich vorgeführter Musikinhalte ins Spiel komme, “höre der Spaß endgültig auf”.

“Wir müssen Contentverwerter einfach besser aufklären, was geht und was nicht!”. So könne es nicht angehen, dass beispielsweise Radfahrer im öffentlichen Raum während der Teilnahme am Straßenverkehr urheberrechtlich geschütztes Liedgut wie “I Want To Ride My Bycicle”  der Rockkapelle “Queen” pfeifen. Insbesondere wenn dabei auch noch T-Shirts mit Werbeaufdruck getragen würden, sei eindeutig von einer gewerblichen Nutzung auszugehen, die zweifelsohne lizenzrechtliche Ansprüche nach sich ziehe. “Hier besteht Handlungsbedarf, um unsere Künstler vor unberechtigter Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke besser zu schützen! Das Speichern illegal kopierter Musik auf einer Festplatte ist kriminell – warum soll das Speichern auf einem hochkomplexen Massenspeichersystem wie dem Gehirn dann legal sein?”

Pfeifen und Singen sind öffentliche Aufführungen

Als praktische Lösung für Contentverwerter wie pfeifende oder singende Fußgänger, Radfahrer und Rollerskater will die GEMA daher in Kürze ihr intern “WhistleFlat” benanntes Gebührenmodell vorstellen. Für einen fixen Monatsbeitrag sollen so mobile Nutzer geschützter Werke aus einem einfachen und für jeden transparenten Tarifsystem das für sie passende Bezahlmodell wählen können.

Die Basis-Flatrate beispielsweise, welche schon für unter zehn Euro monatlich zu erwerben sein wird,  erlaubt Lizenznehmern das Pfeifen und Singen beliebig vieler Musiktitel pro Monat. Lediglich die “Top-Ten-Hits” der Woche sind hierbei von der Nutzung ausgenommen – der Lizenznehmer darf zudem während der Aufführungen keine Werbe- oder Markenembleme am Körper tragen oder in seiner unmittelbaren Umgebung präsentieren (hier gilt als Mindest-Abstandsregel zum Werbeträger das “Hörweite-Prinzip”).

Schon etwas kostenintensiver ist die Premium-Flat, diese gestattet laut unseren Informationen dafür die unbegrenzte Wiedergabe auch der “Top-Ten-Hits” der Wochencharts sowie das gleichzeitige Tragen von Markenbekleidung oder Werbe-T-Shirts. Dieses Preismodell stelle vornehmlich Contentverwerter zufrieden, die sich beim Pfeifen oder Singen auch in werbeintensiven Bereichen ,wie beispielsweise Fußgängerzonen, keine Gedanken um lizenzrechtliche Details machen wollen. Pfeif drauf!

“Contentpflaster” gegen Raubkopierer immer wahrscheinlicher

Die DeLuxe-Flat als “Rundum-Sorglos-Paket” rundet die Angebotspalette im oberen Preissegment ab. Die DeLuxe-Lizenz, so sickerte inzwischen in die Redaktion durch, gebe Contentverwertern die grenzenlose Freiheit: singen unter der Dusche im Freibad, pfeifen im Wald, mitträllern der Musik im Fahrstuhl – alles ist erlaubt! Und während für die beiden unteren Tarife eine maximale Mithörer-Grenze von 250 Personen gelte, erlaubt die DeLuxe-Flat sogar das Pfeifen und Singen im ausverkauften Dortmunder Stadion.

Gegen unlizensierte Wiedergabe im öffentlichen Raum, so heißt es aus vertraulichen Quellen, werde man in Zukunft intensiver vorgehen. So denke man beispielsweise über Haftstreifen mit der Aufschrift “Dieser Inhalt ist in Deinem Land leider nicht verfügbar!” nach, die man Raubmordkopierern über den Mund kleben kann, wenn sie ohne Lizenzzahlungen urheberrechtlich geschützte Inhalte öffentlich singend oder pfeifend darbieten. Über die Höhe der damit verbundenen Bußgelder gibt es bislang keine Angaben.

Die Kopie für private Zwecke – wie zum Beispiel das Singen unter der heimischen Dusche – bleibt laut Informationen jedoch auch zukünftig kostenlos, solange der Contentverwerter durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen dafür Sorge trage, dass keine weiteren Personen akustisch auf das Werk zugreifen können.

11 Kommentare bis “Schlechte Zeiten für Raubkopierpfeifer und -sänger!”

  1. denkbonus sagt:

    Wer hat doch gleich die Rechte an dem Slogan: “Wir sind das Volk?”

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    • AlterKnacker sagt:

      WIR alle!!!

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  2. [...] auf die Verwertung der Rechte bestärkt, könnten uns bald das Singen und Pfeifen vergehen “Schlechte Zeiten für Raubkopierpfeifer und -sänger!” [...]

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  3. gerdon sagt:

    Ick zwitscher ab- und zu in der Badewanne, muß ick did jetze der GEMA melden, weil manchmal hört es sich wie an” über sieben Brücken muß du gehn….” . Ohweia, werd ick mir wohl selber anzeigen müssen, bevor`s meen Nachbar macht.

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  4. Anonymous sagt:

    [...] [...]

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  5. piet sagt:

    Ich pfeif öfter mal aus dem letzten Loch, gibt´s da evtl. Ermäßigung ?

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  6. [...] zu guter Letzt: Schlechte Zeiten für Raubkopierpfeifer und -sänger! Wie aus gut informierten Kreisen verlautet, plant die GEMA ab Sommer 2012 eine Offensive in Sachen Urheberrecht. Geschützte Inhalte, so berichten Insider, sollen zukünftig noch zielgerichteter in der Öffentlichkeit gegen unlizensierte Wiedergabe verteidigt werden. Insbesondere, wenn Werbung im Umfeld öffentlich vorgeführter Musikinhalte ins Spiel komme, “höre der Spaß endgültig auf”. Quelle: kopperschlaeger.net [...]

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  7. Muzikfreund sagt:

    Wann kommt die neue Gebührenverordnung denn genau? Muss man ja wissen, damit man vorher alle Musik in seinem Kopf löschen kann!

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Wohl wahr, schön aufpassen: “Schwarzpfeifen ist kein Kavaliersdelikt!”!

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  8. Raubkopiepfeiffer mit drei F sagt:

    Also ich pfeife schon seit Jahren nur noch über TOR. Durch die recht langsame Mobilverbindung kommt es zwar manchmal dazu, dass ich einen Vierteltakt langsamer pfeife als die Originalaufnahme, aber dafür bin ich auf der sicheren Seite! ;-)

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  9. Mit der Brille kann man eh keine Raubkopien machen, da braucht man einen Blindenhund, um wenigstens das Essen im eigenen Kühlschrank zu finden …

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