.

Dass Bürokratie und Menschlichkeit einen oftmals unüberwindbaren Widerspruch darstellen, ist eine traurige Binsenweisheit. Welch geradezu perverse Unmenschlichkeit dabei entstehen kann, erschüttert jedoch selbst mich als mit der Materie recht gut vertrautem Menschen immer wieder aufs Neue – wie z.B. der folgende Fall:

Ein 55-jähriger schwer Herzkranker aus Oberhausen musste sich einer lebensnotwendigen Operation in einer Essener Fachklinik unterziehen. Leider konnte dem Mann von den Ärzten jedoch nicht geholfen werden – er verstarb während seines Klinik-Aufenthaltes. Da der Verstorbene, der seit 20 Jahren mit seiner Lebensgefährtin zusammen lebte, sogenannter “Hartz IV-Empfänger” war, soll er nunmehr in einem anonymen Urnengrab in Essen verscharrt werden. Seiner Lebenspartnerin, derzeit ebenfalls erwerbslos und somit von Transferleistungen nach dem SGB II abhängig, wird jegliche Einflussnahme auf den Bestattungsort verweigert, da sie die Kosten einer selbst organisierten Bestattung aus nachvollziehbaren Gründen nicht tragen kann. Dass beide ihren Lebensmittelpunkt in Oberhausen hatten – dass die Lebensgefährtin verständlicher Weise einen Ort zum Trauern am gemeinsamen Wohnort wünscht – was interessiert`s den Amtsschimmel. Verstorben in Essen – anonym verbuddelt in Essen – so will es das Gesetz! Wen interessieren da noch so nachvollziehbare Wünsche von Lebenspartnern oder ein letzter Wille eines Verstorbenen?!

Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht nicht um eine Luxusbestattung, auch geht es nicht um die Frage, ob die anonyme Beisetzung eines mittellosen Verstorbenen durchaus als würdelos empfunden werden könnte. Es geht lediglich um die schlichte Frage, ob eine Überführung der Urne des Verstorbenen an den Ort seines Wirkens zu Lebenszeiten tatsächlich eine solch unüberwindbare Hürde darstellt. Ist es tatsächlich mit “Kosteneffizienz” und “Gesetzeslage” entschuldbar, eine Urnenüberführung an den Heimatort zu verweigern und damit der Lebenspartnerin einen Ort zum Abschied nehmen am gemeinsamen Wohnort zu verweigern? Verdient eine Gesellschaft, die sich derart gefühlskalt hinter Paragraphen verschanzt, tatsächlich Bezeichnungen wie “sozial” oder “solidarisch”? Wohl kaum!

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Quellen: “Der Westen” und Presseerklärung BAG Hartz IV auf “Die LINKE Wedding”

12 Kommentare bis “Hartz IV – unmenschlich über den Tod hinaus!”

  1. Aber auch dieser Verstorbene wird Verwandte haben, an welche sich die Lebensgefährtin evtl. wenden könnte und wenn nicht, so bliebe trotzdem das Recht des Verstorbenen, in seinem Heimatort beigesetzt zu werden, auch wenn es der örtlichen ARGE nicht passt.

    Es würde sicher Sinn machen, wenn sich die Lebensgefährtin an die örtlichen freien Träger der Sozialarbeit, wie z.B. AWO, VdK etc. mit der Bitte um Hilfe wendet, um eine Umsetzung der Urne durchzusetzen.

    Dafür braucht sie selber gar nicht klageberechtigt zu sein, die Verbände sind es aber in diesem Fall, wenn es um Verstösse gegen die Menschenwürde geht.

    Natürlich, auch ich finde das skandalös, was da passiert ist, aber dagegen nicht anzugehen, fände ich auch nicht richtig.

    In zig ähnlich gelagerten Fällen haben die Gerichte zugunsten der Verstorbenen entschieden, es erfolgten dann sogenannte “Umbettungen”.

    Natürlich hat man nach dem Tod eines geliebten Menschen erst mal anderes im Sinn, als solche Rechtsstreitigkeiten.

    Andererseits habe ich nirgends gelesen, dass dieser Frau irgendjemand direkte und praktische Hilfe anbietet!

    Und das kritisiere ich an Werner Schulten und seiner “BAG Hartz IV Die Linke”:

    Wer hat diese Leute daran gehindert, anstelle nur einen reisserischen Artikel in das Internet zu stellen, der Frau die Überführungskosten zu spenden und ihr und dem Verstorbenen Rechtsbeistand zu vermitteln und die Überführungskosten vom zuständigen Amt wieder einzuklagen?

    Das wäre mal praktische Solidarität gewesen.

    Wenig Aufwand, praktische Hilfe, ein enormes positives Echo für Die Linke, aber so weit denken manche Linke scheinbar nicht!

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Lieber Dieter,

      dass Du seit längerem eine gewisse Abneigung gegen die Partei DIE LINKE hegst, ist mir hinlänglich bekannt. Kämpfe dieses bitte auf entsprechenden Seiten der Partei aus, denn in meinem Artikel geht es, abgesehen von einem Quellenhinweis, nicht um die Linke, was sie hätte tun können oder getan hat, sondern schlicht um den geschilderten Fall. Eingreifen können hätten zahlreiche Stellen, stellvertretend für alle, die dieses nicht getan haben, ausgerechnet auf Werner Schulten herumzuhacken, finde ich mehr als unsachlich und extrem daneben!

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      • Lieber Frank,

        wer sagt denn, dass ich grundsätzlich etwas gegen die Partei Die Linke habe?

        Ich selber nicht, die Linke Thüringen würde ich jederzeit wählen und Bodo Ramelow sowieso, aber die West-Linken würde ich niemals wieder wählen.

        Leider bin ich in NRW und nicht in Thüringen wahlberechtigt.

        Und die West-Linke bekommt von mir als enttäuschtem Wähler medial die Dresche, die sie meines Erachtens nach auf Grund ihres völligen Versagens verdient hat.

        Ich ärgere mich, dass ich diese Chaoten mal gewählt habe, was aber nicht heisst, dass ich nun nicht mehr links denke, ich denke nur anders links, als die Linke-West.

        Und Werner Schulten hat nun mal von der Thematik, über die er schreibt, mit Verlaub, null Ahnung, als gelernter Sozialarbeiter kenne ich mich da aus und mich ärgert jedesmal, wenn er wieder in völliger Unkenntnis der Sachlage zu sozialen Themen meint seinen unqualifizierten Senf hinzu geben zu müssen.

        Die Frage, was solche unqualifizierten öffentlichen Äusserungen mit den Betroffenen machen, stellt sich ein Herr Schulten scheinbar nicht.

        “Eingreifen”, wie Du schreibst, hätten “zahlreiche Stellen”, wenn sie davon Kenntnis gehabt hätten!

        Ich habe mal ein wenig nachrecherchiert, die wenigsten Stellen hatten Kenntnis von den Vorgängen.

        Selten widerspreche ich Dir, aber im Fall des unsäglichen Werner Schulten widerspreche ich Dir massiv. Ich habe mit den zuständigen Behörden telefoniert, hätte Werner auch tun können, nun suchen die Behörden nach einer angemessenen Lösung, wir haben Stillschweigen über das “wie” vereinbart, aber all das hätte Schulten auch gekonnt, anstelle bloß die Backen aufzupusten.

        Entschuldige bitte lieber Frank, ist nicht gegen Dich gerichtet, aber dieser Schulten in seiner absoluten Inkompetenz geht mir auf den Keks!

        Liebe Grüße,

        Dieter

        Antworten
  2. Faktisch sieht es so aus, daß nach allgemeiner Rechtsprechung auch Hartz IV und Sozialhilfebeziehern eine menschenwürdige Bestattung zu steht. Der genaue Umfang dessen, was zusteht, kann man z.B. hier nachlesen:

    http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_61_bestattungskosten.html

    Im Übrigen ergibt sich der Anspruch auf Überführungskosten aus Sozialgesetzbuch (SGB) VII , siehe hier: §64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten,

    http://www.sozialhilfe24.de/gesetze/sterbegeld-und-erstattung-von-ueberfuehrungskosten/anzeigen1408.html

    In diesem konkreten Fall müsste die Hinterbliebene, LEIDER, auf ihre berechtigten Ansprüche klagen, was skandalös ist, aber sie hätte sehr hohe Erfolgsaussichten bei einer Klage.

    Dieser Hinweis fehlt leider in dem von Werner Schulten von der Die Linke geschriebenen Artikel, der nur Dampf ablässt, anstelle auch konkrete Tipps und Hilfen anzubieten.

    Das finde ich unseriös!

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Lieber Dieter,

      faktisch ist es aus mehreren Gründen dennoch mehr als schwierig, denn §64 sieht zunächst einmal die “Erstattung” gegenüber Anspruchsberechtigten vor – um die aus den Zwängen der Bestattungsregelungen entstehenden Fristen einhalten zu können, müsste der/die Anspruchsberechtigte also zunächst einmal bzgl. der Kosten in Vorlage gehen, was im beschriebenen Fall ob der (anzunehmenden) Mittellosigkeit der Betroffenen eine wohl unüberwindbare Hürde darstellen dürfte.
      Inwiefern hier eine Klage bzw. der Versuch der Erwirkung einer Einstweiligen Anordnung Abhilfe schaffen könnte, wäre sicherlich zu klären – andererseits ist es jedoch auch nahe liegend, dass man als Lebenspartner eines soeben unerwartet Verschiedenen in der Regel ganz andere Sorgen hat, als sich mit Gerichten um die Bedingungen einer Bestattung zu streiten, zumal die Verwaltung ja offensichtlich die Position vertritt, der Gesetzeslage in vollem Umfang zu entsprechen und keine andere Entscheidung herbeiführen zu können. Erschwert wird die Situation zusätzlich dadurch, dass die Lebenspartner zwar als Bedarfsgemeinschaft geführt wurden, der Vertretungsanspruch der Partnerin aber insofern in Abrede gestellt wird, als dass sie nicht die Ehepartnerin ist und somit keinerlei Verwandschaftsverhältnis besteht, welches einen Vertretungsanspruch begründen könnte.

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  3. Arne Rosteck sagt:

    Guten Tag BTB, guten Tag Frank Kopperschläger,
    so traurig es ist, muß ich BTB recht geben….keiner, dieser Mitarbeiter, der sich selbst kontrollierenden Strukturen würde das Gesetz brechen, um dieser armen Frau die Möglichkeit zu geben, angemessen zu trauern……die Gesetze brechen sie erst hinterher, wenn jene Mitarbeiter auf dem nach Hause weg mit 80 KmH durch Wohngebiete brettern….( ich liebe meine Vorurteile). Was unserer allgeliebten Bürokratie zugute kommen würde, wäre ein großes Ausmisten alter Gesetzeszöpfe und ein Überarbeiten der Strukturen….es könnte sich dann keiner hinter alten Vorschriften verschanzen.
    Wahrscheinlich hapert die Sache an einer Kostenübernahme des Transportes der Urne vom Krematorium zur Anschrift der Dame, weil Urnen ( von Privatpersonen ) nicht aus Krematorien abgeholt, und auch nicht z.B. im ÖPNV transportiert werden dürfen……..aber da die beiden auch nicht verheiratet waren hat sie sowieso nix zu melden……so ist das auch im Kreissaal, wenn die Gebärende nicht mit dem Kindsvater verheiratet ist…dürften dem Kindsvater genau genommen auch keine Informationen über die Geburt seines Kindes gegeben werden…..wird aber in der oftmals Praxis anders behandelt……….ich bin auch der Meinung von Frank…ich werde solche Mißstände immer wieder zum Gespräche bringen…der stete Tropfen höl den Stein…..

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  4. [...] https://kopperschlaeger.net/2012/03/hartz-iv-unmenschlich-uber-den-tod-hinaus/ Share this:TwitterFacebookGefällt mir:Gefällt mirSei der Erste, dem dieser post gefällt. [...]

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  5. harzpeter sagt:

    Leider fürchte ich, dass die öffentliche Empörung seitens der “Normalbürgerschaft” hinsichtlich selbst bei bundesweiter Publizierung der im Artikel genannten Zu- und Umstände sich in wohl eher bescheidenen Grenzen halten dürfte.
    Zum einen ist man ja selbst (noch) nicht vom Alg II-Bezug betroffen, also was schert sie´s dann? Zum anderen gibt es unter den “Normalbürgern” mit Sicherheit so etliche nach eigener Interpretation “hart arbeitende Steuerzahler”, für die selbst eine anonyme Urnenbestattung für Alg-Bezieher noch viel zu viel des Guten darstellt.

    Von daher rechne ich auch in diesem Bereich nicht mit einer noch so geringen Solidarisierung von “Mitte” und “Unten”.
    Mit dem Absturz in das Alg II haben die Betroffenen nun mal jeglichen Anspruch sowohl auf ihre Menschen- als auch Totenwürde verloren. Und genau so ist das schließlich auch von Anfang an durch die Einführung und Umsetzung der Agenda 2010 gewollt gewesen und wird ohne Wenn und Aber getreu den Buchstaben des Gesetzes so durchgeführt. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird dank vorgenannter Umstände somit wohl auch nicht zu erwarten sein.

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Zweifelsohne wird die öffentliche Empörung sich in sehr engen Grenzen halten – und die Reaktionen der “hart arbeitenden Steuerzahler” habe ich auch schon oft genug erfahren.
      Aber soll ich deswegen schweigen, nur weil man den meisten Menschen Begriffe wie Empathie, Solidarität und Nächstenliebe gründlich ausgetrieben hat, während man sich gleichzeitig ohne Unterlass auf seine “christliche Tradition” beruft.
      Ich weiß, dass auch dieser Artikel voraussichtlich nichts an den beklagenswerten Zuständen ändern wird – aber wenigstens habe ich nicht geschwiegen!

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      • harzpeter sagt:

        Entschuldigung, da ist wohl was falsch rübergekommen. Die Einlassung hinsichtlich der nicht sonderlich ausgeprägten Empörungsbereitschaft unserer “lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger” sollte ja gerade diesen Mangel an Empathie, Solidarität und auch Nächstenliebe ansprechen. Natürlich darf dazu genau wie zu vielem anderen, was sich in diesem unserem Lande in Schieflage befindet, nicht geschwiegen werden – mache ich ja schließlich auch nicht (mehr). Und trotz aller uns nur allzu bekannten Widrigkeiten hoffe ich ebenfalls, dass aus den verhältnismäßig wenigen Einzelstimmen irgendwann doch noch mal ein großer stimmgewaltiger Chor erwachsen wird.

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  6. BukTom Bloch sagt:

    BukTom Bloch – Guten Tag.
    Das die Sache an sich ungut und nicht einfühlsam behandelt wurde, ist mal klar, denke ich.
    Was ich weiterhin gut finde: es wurde auf Fäkalsprache, auf Bedrohungen der Angestellten vor Ort, u.ä. verzichtet.
    Das erwähne ich nicht ohne Grund, denn das ist leider wirklich nicht immer so.
    Der springende Punkt liegt, wie oft, an dieser Stelle (Zitat):
    “Ist es tatsächlich mit “Kosteneffizienz” und “Gesetzeslage” entschuldbar, eine Urnenüberführung an den Heimatort zu verweigern und damit der Lebenspartnerin einen Ort zum Abschied nehmen am gemeinsamen Wohnort zu verweigern?”
    Gehen wir das Punkt für Punkt durch. Kosteneffizient ist es tatsächlich, dass liegt auf der Hand.
    Wenn Gesetze als Grundlage genannt wurden, gehen wir davon aus, dass diese auch eben so bestehen.
    Ich kann das in der internen Logik auch nachvollziehen. Wenn die beiden nicht verheiratet waren, etc. …
    Doch weiter. Was hätte man sich gewünscht? Das vor Ort anders entschieden worden wäre, klar.
    Nur: das hätte nicht genutzt. Wie in vielen Organisationen kontrollieren sich in den jobcentern alle gegenseitig. Nicht absichtlich, nicht per Auftrag – einfach durch die Struktur.
    Es wird weiter geleitet, jemand anders zahlt aus, alles ist mehrfach zu dokumentieren, etc.
    Um in der Realität etwas anderes als das Geschehene zu erwirken, hätten also zwei Dinge eintreten müssen.
    Jemand hätte eindeutig im Amt gesetzwidrig handeln müssen. Und das hätte niemand anders merken dürfen.
    Hand aufs Herz. Die Hand dort lassen. Mir in die Augen gucken und dann sagen, ob man selbst diesen Gesetzesverstoß begangen und damit mit hoher Sicherheit seinen eigenen Arbeitsplatz geopfert hätte.
    Das zum Ersten. Und weiterhin: es wäre auch schnell bemerkt worden. D.h. die Pflichtverletzung des Entscheiders hätte in der Realität gar nicht erst gewirkt.
    Worauf will ich hinaus?
    Es muss von qualifizierten Leuten in den Gesetzen und gesetzesähnlichen Regeln geforscht werden. Alle Stellen an denen Dinge wie dieses “lauern” müssen identifiziert werden. Und dann gehören konkrete Vorschläge / Forderungen auf den Tisch, wie es besser geregelt werden kann. Gesetzlich.
    Und da wir ja Demokratie, usw. haben, kann und sollte das auch alles öffentlich geschehen.
    Das ist der Weg, alles andere kann nichts erbringen.
    Soweit mein Rat und meine Meinung.
    MfG
    BTB

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Lieber BTB!

      Natürlich haben Sie recht, die Damen und Herren hinter den Schreibtischen haben nach Gesetzeslage entschieden und für Recht und Ordnung gesorgt – so weit, so schlecht!
      Dass im Jahre 7 (sieben) nach “Hartz IV” die Bürokratie immer noch solch traurige Stilblüten treibt, mag in der Natur der Sache, nämlich der Gesetzgebung, liegen, macht es für Betroffene aber nicht verständlicher, da es gegen jeden gesunden Menschenverstand verstößt.
      Mein Anliegen, werter BTB, war es – neben anderen, die dieses Trauerspiel thematisiert haben – eine Öffentlichkeit für diese unmenschliche Form der Gesetzgebung zu schaffen, die ich so nicht zu akzeptieren gewillt bin. Denn erfahrungsgemäß nützt alles Appellieren an unsere werten Damen und Herren PolitikerInnen rein gar nichts, wenn es nicht mit einer gewissen Form der öffentlichen Empörung verbunden ist. Ansonsten – und das mag für Sie verbittert klingen – interessiert die Herrschaften die Widersinnigkeit ihrer politischen Entscheidungen nämlich nicht die Bohne, wie sieben Jahre mit Hunderttausenden von Prozessen zum Thema Sozialgesetzgebung eindrucksvoll belegen!

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