Wir sind mächtig erstaunt, welch belesene Köpfe in Eurer Schadensregulierung arbeiten. Dachten wir doch bislang, bei Versicherungen würden nur Zahlen ejakulierende Sesselfurzer einen todlangweiligen Job versehen, mussten wir uns nun eines Besseren belehren lassen. Wir verbeugen uns in Ehrfurcht und nehmen alles zurück, was uns jemals an Negativem zu Versicherungen über die Lippen bzw. die Tasten kam.
Nehmen wir zum Beispiel Eure Sachbearbeiterin S.. Die ist nicht nur simple Versicherungssachbearbeiterin, sondern nebenbei auch noch Islamgelehrte. Als solche studiert sie den Koran, um bei der Schadensregulierung religionsspezifische Kriterien in die Bearbeitung einfließen zu lassen.

Das führte nun dazu, dass einem Gütersloher Rentner, der bei einem Fahrradunfall schwer verletzt wurde, rund 60.000 Euro für den sogenannten “Haushaltsführungsschaden” verweigert wurden. Sachbearbeiterin S. hatte in investigativer Arbeit ermittelt, dass der Versicherungsnehmer muslimischen Glaubens ist und die einschlägige Fachliteratur zu Rate gezogen. Und aus der Lektüre dieser Fachliteratur schließt sie, dass M. aufgrund seiner Glaubensrichtung niemals Haushaltstätigkeiten verrichten würde. Denn im Islam sei die Frau grundsätzlich dem Mann unterlegen. Na ja, und wer laut Koran keine Haushaltsarbeiten verrichtet, kann natürlich auch nicht über liegen gebliebene Hausarbeit klagen, wenn er wochenlang im Koma liegt – logisch.

Da hat der arme Mann aber Glück gehabt, dass im Koran keine Stelle zu ermitteln war, die Muslimen das Fahrradfahren verbietet, sonst wäre er am Ende noch ganz leer ausgegangen. Aber bei Eurer Kreativität werdet ihr von der Gothaer Versicherung sicher auch noch ermitteln, dass Muslimen zwar das Radfahren erlaubt ist, jedoch nicht der Kontakt mit andersgläubigen Verkehrsteilnehmern – und ein Kontakt war das Zusammenprallen mit einem Auto unbestreitbar.

Ach ja, bei der Gelegenheit ein Hinweis an unsere christlichen LeserInnen mit Versicherungsschutz: Bitte vermeiden Sie zukünftig Verkehrsunfälle am Sonntag Morgen – ordentliche Christen sind um die Zeit nämlich in der Kirche und gondeln nicht gottlos im Auto durch die Gegend. Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz!

Quelle: nw-news.de – Neue Westfälische

9 Kommentare bis “Liebe Religionsgelehrte der Gothaer Versicherung!”

  1. [...] Liebe Religionsgelehrte der Gothaer Versicherung! // Share| VN:F [1.9.6_1107]Rating: 0.0/5 (0 votes cast)AKPC_IDS += [...]

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  2. Gothaer sagt:

    Hallo, ich bin Klemens Surmann aus der Gothaer Pressestelle. Natürlich arbeiten bei uns keine Religionsgelehrten. Hier hat sich eine einzelne Mitarbeiterin leider völlig im Ton vergrif-fen, wofür wir uns in aller Form entschuldigen. Dieser Ton und die Inhalte des Schreibens entsprechen in keiner Weise der grundsätzlichen Haltung des Unternehmens.
    Der Geschädigte hat für den erlittenen Schaden und die sehr bedauerlichen gesundheitlichen Folgen bereits umfassende Zahlungen von uns erhalten. Zum Punkt der Haushaltsführung sind wir mit der beratenden Anwaltskanzlei des Geschädigten noch im Gespräch.

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Sehr geehrter Herr Surman,

      vielen Dank für Ihren Kommentar, den wir unseren Leserinnen und Lesern natürlich nicht vorenthalten möchten.

      MfG
      Frank Kopperschläger

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      • Rebekka sagt:

        Besagte geschäftsschädigende Mitarbeiterin könnte doch jetzt den Haushalt für ihren ehemaligen muslimischen Klienten schmeißen.
        Das fänd ich jetzt sozial gerecht und angemessen als Wiedergutmachung.

        sozialistische Grüße,
        Rebekka

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      • jörn sagt:

        Ich empfehle der Versicherung, den Fall äußerst großzügig zu bearbeiten, ist doch jetzt schon das Image reichlich angekratzt. Man bedenke, welche Summen in Werbung gesteckt werden. Das Geld für greenwashing gegen den Ansehensverfall dürfte ein vielfaches der Summe für eine Wiedergutmachung sein.

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  3. dybth sagt:

    unfuckingbelievable!!!

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Sollte man meinen…

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  4. Roland Oeser sagt:

    Ja, ja, die Versicherungen. Da müssen sich auch einige andere Leute vorsehen. Z.B. Versicherungsnehmer Zazarzzin (Name vom Autor geändert), wenn er seinen Dachschaden einreicht. Die Versicherung wird dann so argumentieren, das für sie das Dach nicht erkennbar ist und somit keine Verpflichtung zur Regulierung des Schadens besteht.
    Also immer schön aufpassen, wie man seine Schäden anmeldet ….

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Für Dachschäden durch Einwirkung von innen heraus haftet keine Versicherung. Und bei dem von Ihnen geschilderten Fall des Versicherungsnehmers Zazarzzin (Name vom Autor geändert)gehen wir von einem eindeutigen Verdrängungsschaden durch ein übermäßig geschwollenes Ego aus.

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