Lange haben wir gerätselt – und die Geburt war wahrlich schwierig. Doch es ist vollbracht! Mehrere Tage war die Tür zur Redaktion verschlossen und das versammelte Redaktionsteam von kopperschlaeger.net widmete sich nur einer Aufgabe: Dem großen redaktionsinternen Wettbewerb zur Umbenennung des “Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”.
Zunächst ein paar Worte zur Aufgabenstellung: Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, welches im Volksmund schlicht “Hartz IV” genannt wird (nach seinem Erfinder Peter Hartz), brauchte unserer Ansicht nach dringend eine neue offizielle Bezeichnung. Es ging dabei nicht etwa darum, den volkstümlichen und einprägsamen Namen Hartz IV zu verdrängen, sondern den sperrigen Namen Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch eine einprägsame kürzere Benennung zu ersetzen, die zudem auch die Handschrift der durch die neue Regierung vorgenommenen Änderungen repräsentiert. Einprägsamkeit, klarer Bezug zur Realität und eine Huldigung der Schöpferin des reformierten Gesetzeswerkes standen zwingend im Pflichtenheft zum Redaktionswettbewerb.
Und wir haben die ideale Lösung gefunden! Wieder einmal setzte sich unser Kreativgenie Paco Colorez durch – sein Vorschlag brachte alle Konkurrenten des Wettbewerbes zum Verstummen und wurde einstimmig zum Sieger erklärt.
Doch wir wollen Sie nicht länger auf die Folter spannen (welch Wortspiel im Zusammenhang mit Hartz IV) und verkünden Ihnen hiermit den Siegernamen des Wettbewerbes zur Umbenennung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.
LEYENHAFT
Dem entsprechend erfolgt natürlich auch eine Umbenennung der Argen, JobCenter und Optionskommunen, welche folgerichtig in Zukunft
LEYENHAFTANSTALT
heißen werden, um der großartigen Schöpferin des hochkreativen Gesetzeswerkes lebenslangen Ruhm und die notwendige Anerkennung zu sichern. Für nur 5 Euro mehr, werte Frau von der Leyen, haben Sie sich in unseren Augen unsterblich gemacht – und wir sind sehr stolz, Ihr Werk nun mit einer nicht zu überbietenden Treffsicherheit durch die Stiftung eines neuen Namens in Perfektion zu vollenden!
Ab sofort heißt es nicht mehr “Ich bin Hartz IV”, sondern Ihre Sklaven können voller Stolz verkünden “Ich bin in Leyenhaft!”. Was könnte Ihr neues Gesetzeswerk treffender beschreiben als diese von Paco Colorez, unserem Grafikgenie, ersonnene poetische Wortkreation?
Paco – wir sind stolz auf Dich!
Ich hab dich einfach mal verlinkt.
http://free1words.wordpress.com/2010/10/01/ein-gelungenes-brainstorming/
[...] Bitte dem Link folgen: https://kopperschlaeger.net/2010/09/endlich-neuer-name-fur-hartz-iv/#more-1764 [...]
“..das versammelte Redaktionsteam von kopperschlaeger.net …
Haben wir eine multiple Persönlichkeitsstörung?!
Nun, da Paco es war, richten Sie, Herr Kopperschläger, ihm bitte meinen tiefen Respekt für seine geistreiche Kreation aus. Und sagen sie nachher nicht, das Kompliment hätte Ihnen zu gelten!!!
Rebekka
Werde ich ausrichten!
Treffer. Versenkt.
Ich freue mich schon auf den offenen Leyenhaftvollzug, wenn ich zum Arbeiten rausdarf und dann trotzdem alle meine weiteren Einkommen an der Tür abgeben muss. Aber das heisst sicherlich nicht mehr “Aufstocker”, sondern inzwischen “gute Führung”. Entlassung nur durch Vollzeitjob mit Mindestlohn – also haben die meisten schon lebenslänglich. Aber hey, nicht traurig sein, der Rösler hilft uns doch schon auf humanem Weg: Giftspritze ist out, die dürfte auch nur ein Arzt setzen und den können wir uns nicht mehr leisten.
Mir tun allerdings diejenigen leid, die in Beugeleyenhaft genommen werden, wenn sie versuchen, vor weiteren Bewerbungstrainings zu flüchten.
Julia,
da müßte man die Leyenhaftanstalt doch der Zuhälterei anklagen, wenn Sie ihr Einkommen dort abzugeben haben?!
Gruß,
Rebekka
Sie haben Recht, liebe Rebekka. Das heisst, wir haben jetzt Mutti und Puffmutti.
Da soll noch mal einer sagen, Not(wendigkeit) würde nicht erfinderisch machen. 2010 ist zwar noch nicht ganz ‘rum, aber dennoch: eindeutig Kandidat für die Wortneuschöpfung des Jahres *ganz dicht gefolgt von “K-Uschi”..immer noch mein persönlicher Favorit
* Im Vergleich zu “Sanktionen” klingt auch Leyenhaftstrafe doch irgendwie gleich viel anschaulicher. Oder Leyenhaftaufseher, anstelle dieses doch schon recht abgenutzten “Fallmanagers”.. auch Leyenhaftverschonung für erfolgreiche Widersprüche hat was. Statt einstweiliger Anordnungen beantragt man Leyenhaftaufschub – und Leyenhafturlaub kann bis zu 21 Tagen gewährt werden (jetzt weiss ich endlich auch, wie sie ausgerechnet auf 21 Tage Ortsabwesenheit kamen ..siehe § 13 StVollzG !) Doch..ja.. das ist eine gute Idee – und auch ganz im Sinne der Sache, würde ich meinen. 
Danke, dass Sie unsere Begeisterung teilen!
Leyenhaft + Leyenhaftanstalt… wieder mal toller Eintrag. Ich frag gar nicht, ich verlinke.
Liebe Grüße!
Susi
Keine Frage, mach mal ruhig