Arbeitslosengeld II – Offenlegung der Neuermittlungen der Regelleistungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger vom 18.07.2010
Text der Petition
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Prozess und Zwischergebnisse der Neuermittlungen der Regelleistungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger allen interessierten Bürgern offenzulegen und dabei den Beweis zu erbringen, dass die von den Verfassungsrichtern im Urteil vom 09.02.2010 beanstandeten Regelungen nicht so oder ähnlich wiederholt werden.
Begründung
Die Bundesverfassungsrichter betonen in ihrem Urteil vom 09.02.2010 das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle Hilfebedürftigen und kritisieren zahlreiche Verletzungen verfassungsrechtlicher Maßstäbe bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) des Statistischen Bundesamtes von 1998 und 2003. Zu erfassen waren die Ausgaben der unteren 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte. In der Referenzgruppe durften aber keine Sozialhilfeempfänger erfasst sein und keine Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht nur aus eigenem Einkommen bestreiten.
Die Verfassungsrichter beanstanden u.a.,
- dass vom Ermittlungsergebnis (aus Lebenshaltungskosten und Verbrauchsverhalten der Referenzgruppe) Beträge für nichtexistenznotwendige Produkte abgezogen wurden, die Personen dieser Gruppe gar nicht kaufen, z.B. Pelze, Sportboote, Segelflugzeuge,
- dass die Ausgaben für Bildung komplett gestrichen wurden,
- dass die für eine menschenwürdige Existenz notwendigen Ausgaben für Kinder und Jugendliche überhaupt nicht ermittelt wurden,
- dass die jährliche Anpassung der Regelleistungen verfahrenswidrig an die Rentenentwicklung gekoppelt wurde.
Wir fordern Nachweise,
- dass bei der Auswertung der EVS von 2008 für die künftigen Regelleistungen auch Mittel für die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben vorgesehen sind,
- dass die obengenannten Mängel nicht so oder ähnlich wiederholt werden,
- dass die Referenzgruppe keine Sozialhilfeempfänger enthält und keine Personen erfasst, die ihren Lebensunterhalt nicht ausschließlich aus eigenem Einkommen bestreiten.
Wir sind überzeugt, dass bei der Erfüllung aller Forderungen der Verfassungsrichter die künftigen Regelleistungen der ALG II-Empfänger höher ausfallen werden als die derzeit gültigen.
Das Recht auf Information über Ermittlungsprozess und Zwischenergebnisse leiten wir aus der Forderung der Verfassungsrichter nach einem transparenten Ermittlungsverfahren ab.
Dr. Dorothea Wolff
Quelle und Petition zum Mitzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=13117
[...] Bitte mitzeichnen Erstellt am 6. August 2010 von alterknacker Bitte mitzeichnen: Deutscher Bundestag – Petitionen [...]
Gezeichnet
Prima! Schönen Dank