Beinahe unbemerkt – im Windschatten des “ausgewogensten und gerechtesten Sparpaketes aller Zeiten” – hat die Bundesregierung sich an eine umfangreiche Reform der Strassenverkehrordnung (StVO) herangewagt. Ziel der Reformen, so ein Verkehrsausschußmitglied, welches unerkannt bleiben möchte, sei eine “weitere Senkung von schweren Unfällen im Straßenverkehr”.
Kernstück der Reform ist nach Angaben unseres Informanten ein Gesetzesentwurf mit dem Arbeitstitel “Verkehrsünderkennzeichnungsgesetz”, welches bereits ab 11. Juni 2010 in einer bundesweiten Erprobungsphase auf den Prüfstand gestellt werden soll. Grundgedanke des Entwurfs, der wohl nur deshalb bislang keine große Beachtung gefunden hat, weil er in den Medien durch das “ausgewogenste und gerechtetste Sparpaket aller Zeiten” verdrängt wurde, ist es, Verkehrsteilnehmer sichtbar zu kennzeichnen, die in der Vergangenheit durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr aufgefallen sind. “Wenn man frühzeitig sieht, da kommt ne Verkehrswildsau, kann man besser auf die Situation reagieren”, sagte uns unser Informant zur Begründung.

kopperschlaeger.net stellt Euch im Folgenden das mehrstufige Warnsystem vor, welches unter dem Namen “Verkehrsünderkennzeichnungsgesetz” ab 11. Juni in die Erprobungsphase geht.

Das europaweit geplante Regelwerk sieht eine mehrfach abgestufte Kennzeichnung von Verkehrsündern vor. Grundidee ist dabei die Kennzeichnung der Nationalität des Fahrers sowie die Dokumentierung des Gefährdungspotenzials, das von Selbigem ausgeht. Als Kennzeichnungsmerkmal habe man sich, so unser Informant, für kleine, aber gut sichtbare Fahnen entschieden, welche vom betroffenen Fahrzeugführer am Fahrzeug zu befestigen seien. Hierbei unterscheide man in vier nachfolgend vorgestellten Stufen:

Abbildung 1

1 Fahne: Gelegenheitssünder mit geringem Gefährdungspotential. Von ihnen geht keine permanente Gefahr aus, dennoch fielen sie vereinzelt durch gefährdende Regelübertretungen auf. 

2 Fahnen: Wiederholungssünder mit ersten Punkten in der Verkehrsünderkartei. Bei Erblicken solcher Verkehrteilnehmer rät der Gesetzgeber zu besonders aufmerksamer und defensiver Fahrweise zwecks Gefährdungsvermeidung. (Abbildung 1)

4 Fahnen: Notorischer Drängler, Raser, Verkehrsrowdy. Hier raten Verkehrsexperten zu extrem erhöhter Vorsicht. Überprüfen sie den Sitz der Sicherheitsgurte, schalten sie die Warnblinkanlage ein und vergewissern Sie sich, dass Ihre Krankenhaustagegeldversicherung gültig ist.

Höchste Warnstufe: Fahrzeuge in nationaler Volllackierung! VORSICHT: Fahrer hat sein Konto in Flensburg schon lange voll und ist nicht mehr in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Wegen der Unberechenbarkeit dieser Verkehrsteilnehmer sehen sich Verkehrsexperten ausser Stande, Verhaltenstipps zu geben. Beten Sie, so Sie denn glauben.

Aufmerksam machen möchten wir auch noch auf zwei wichtige Ausnahmeregelungen in der Kennzeichnungspflicht für Verkehrsteilnehmer.

Abbildung 2

1. Verkehrsteilnehmer, die auf Grund schwerer geistiger Einschränkungen nur sehr bedingt zur Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr geeignet sind, müssen ihr Fahrzeug zukünftig mit einer speziellen Fahne in den Farben schwarz-weiß-rot kennzeichnen. An der Anzahl der Fahnen erkennt man den Grad der geistigen Einschränkung! Hier ist in jedem Fall ganz besondere Vorsicht geboten, weiträumiges Umfahren wird empfohlen – achten Sie auf Verkehrsdurchsagen im Rundfunk!
(Abbildung 2)

2. Verkehrsteilnehmer, die in der Vergangenheit derart undiszipliniert agierten, dass ihnen das Führen aller Fahrzeuge auf Lebenszeit verboten ist, müssen zukünftig auch als Fußgänger gut sichtbar gekennzeichnet sein. Auch hier ist besondere Vorsicht geboten, zumal diese Rabauken leider dazu neigen, in größeren Gruppen aufzutreten und so eine erhebliche Gefährdung darstellen! (Abbildung 3)

Abbildung 3

Bitte achtet zu Eurer eigenen Sicherheit ab dem 11. Juni auf das von uns vorgestellte Regelwerk. Da es sich um eine Testphase handelt, bitten wir um entsprechendes Feedback bezüglich Eurer Erfahrungen mit dem neuen Kennzeichnungssystem.
Die Testphase läuft nach Angaben unseres Informanten zunächst vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2010 – es ist jedoch davon auszugehen, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer die für den Testzeitraum verpflichtende Kennzeichnung auch nach Ablauf der Testphase noch eine Zeit freiwillig fortführen.
Wann mit der Vorlage des neuen Gesetzeswerkes im Bundestag zu rechnen ist, war bis zum Redaktionsschluß unklar – wir halten Euch auf dem Laufenden …

8 Kommentare bis “Durchgesickert: Reform der Strassenverkehrsordnung”

  1. Winterreifen: Für die meisten Autofahrer in Deutschland selbstverständlich…

    Ein interessanter Artikel. Wir haben ähnliches geschrieben….

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  2. Die Verordnung kam heute raus:
    http://dl.dropbox.com/u/3063248/pm-2010-161.pdf

    Via: http://racethebreeze.twoday.net/stories/6374108/

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Hallo Robert,

      vielen Dank für den bestätigenden Link – hat uns unser Informant also keine Ente aufgetischt. Allerdings hatte er uns diese Info als exklusiv verkauft – na warte, Bursche!

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  3. Pickelhering sagt:

    Gute Idee, diese Kennzeichnung. In vielen Fällen erübrigt sich diese allerdings, da Mutter Natur mit einer speziellen Hautkrankheit bereits Sorge trägt:
    http://www.der-postillon.com/2010/06/mann-mit-seltener-hautkrankheit-und.html

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Danken wir Mutter Natur! ;-)

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  4. Adimin sagt:

    *ganzbreitgrins*
    Auf Anordnung meiner Frau gehöre ich zu den Verkehrssündern mit 2 Fahnen.
    Zu meiner Schande.

    Zur Ehrenrettung: Bei meinem großen Wagen fallen die kaum auf. *SchämundindieEckeschleicht*

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    • kopperschlaegerdotnet sagt:

      Na Adimin, bei Dir bin ich mir wenigstens sicher, dass es nur zwei schwarz-rot-gelbe sind und nicht die Version für geistig Beeinträchtigte ;-)
      Aber danke für die Warnung :-D

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  5. Tweets that mention Durchgesickert: Reform der Strassenverkehrsordnung » kopperschlaeger.net -- Topsy.com sagt:

    [...] This post was mentioned on Twitter by Frank Kopperschläger, Frank Kopperschläger. Frank Kopperschläger said: Durchgesickert: Reform der Strassenverkehrsordnung – Kennzeichnungspflicht für Raser und geistig Verwirrte http://bit.ly/c0jm4S #reform [...]

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